!!! Besuchsregelung im Krankenhaus !!!

Um einen geordneten Ablauf im Krankenhaus Norderney zu gewährleisten und zum Schutz unserer Patientinnen und Patienten sowie aller Mitarbeiter, ist eine Einschränkung der Besuche erforderlich.
Mit der geänderten niedersächsischen Corona-Verordnung vom 4. März.2022  dürfen nach § 19 Besucherinnen und Besucher mit 3G (genesen-geimpft-negativ getestet) ins Krankenhaus.
Eine Überprüfung mit Identitätskontrolle (Impfnachweis plus Personalausweis / Reisepass / Führerschein) muss vor Betreten nachweisbar erfolgen.

Von Besucherinnen und Besuchern, die nicht geimpft sind, werden zudem die Kontaktdaten erfasst.

Besuchszeiten nach Vereinbarung. Grundsätzlich gilt, ein Besucher pro Tag für max. eine Stunde.

Testungen im Krankenhaus können nur bei Notfällen durchgeführt werden!
Ausnahmen für Begleitpersonen von Minderjährigen oder Vorsorgebevollmächtigte von Patienten und bei Sterbenden können individuell verabredet werden.